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Großeltern kinderbetreuung steuerlich absetzbar
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Doch dürfen die Fahrtkosten der Großeltern steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden? Wir zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrtkostenerstattung an Großeltern möglich ist und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
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Das FG Nürnberg stellte in seinem Urteil vom - 3 K /17 fest, dass auch die Kinderbetreuung durch Angehörige, z.B. die Großeltern, zu steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten führen kann.
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Nein, Großeltern können die von ihnen getragenen Kinderbetreuungskosten in der Regel nicht steuerlich absetzen. Der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten ist ausschließlich Eltern oder Erziehungsberechtigten vorbehalten, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG erfüllen.
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch bei einer unentgeltlichen Kinderbetreuung durch die Großmutter die Erstattung der Fahrkosten als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar ist.
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